Unsere Leistungen
- Sozialpädagogische Familienhilfe (SGB VIII §31)
Die Sozialpädagogische Familienhilfe dient der intensiven Betreuung und Begleitung von Familien. Dabei werden diese in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützt.
- Hilfe für junge Volljährige (SGB VIII §41)
Diese Form der Hilfe soll junge Menschen bei der Persönlichkeitsentwicklung sowie in der Entwicklung einer eigenverantwortlichen Lebensführung unterstützen. Sie wird in der Regel nur bis zum 21. Lebensjahr gewährt.
- Erziehungsbeistand (SGB VIII §30)
Der Erziehungsbeistand untertsützt das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung seiner Entwicklungsprobleme unter Einbeziehung seines sozialen Umfelds. Unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie soll seine Verselbstständigung gefördert werden.
- Integrationsmaßnahmen
- erlebnispädagogische Angebote